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Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.